Ökologisierung des Rechts- und Verwaltungssystems.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 95/3722
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KO
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Abstract
Ökologisierung meint mehr als bloße Umweltorientierung. Neben der Beachtung der Beziehungen und Wechselwirkungen sowie der Herstellung von Verknüpfungen und Zusammenhängen zwischen Ereignissen, Institutionen und Akteuren kommt eine ethische Werteorientierung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung hinzu. Eine Ökologisierung des Rechts- und Verwaltungssystems setzt daher auf drei Ebenen an: Neben der Veränderung des Bewußtseins und Denkens handelt es sich um die Beseitigung von Schwächen des Rechts und des Vollzugs und der Entwicklung hin zu einer neuen Ordnung. Die in dem Symposium dazu angedachtenSchwerpunkte betreffen zunächst einen ökologischen Bewußtseins- und Wertewandel. Ein Bewußtseinswandel setzt aber auch entsprechende Informationen voraus. Erforderlich hierfür ist eine Anleitung zur aktiven Informationsgewinnung durch die Bürger, Staat und Verwaltung haben die Pflicht zur Beobachtung und ständigen Wissenserneuerung, aber auch zur Herstellung von Öffentlichkeit. Durch situationsangepaßte Koppelungen zwischen den Teilsystemen und Akteuren entsteht ein Bewußtsein für die Gesamtrelevanz, für eine gemeinsame Verantwortung für Gegenwart und Zukunft. Eine strategische Effektivitäts- und Nutzenanalyse von Normen und Vollzug erlaubt ein systematisches Management, das Wandel bewußt initiiert und Beziehungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gestaltet, um die Lebendigkeit des Systems und seiner Teil zu erhalten. goj/difu
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212 S.