Der Dienst- und Arbeitsunfall als Institut des Allgemeinen Verwaltungsrechts.
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SEBI: 71/1259
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Abstract
Ziel der Arbeit ist es, allgmeine Grundsätze aus den gesetzlichen Regelungen des Beamten-, Wehrpflichtigen- und Ersatzpflichtigenrechts und des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung für den Dienst- und Arbeitsunfall herzuleiten.Rechtsgrund der Unfallentschädigung kann in beiden Fällen die Erbringung eines Sonderopfers oder die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit desjenigen sein, dem die Tätigkeit zugute kommt.Die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch sind in den Grundzügen übereinstimmend geregelt.Der gesetzliche Tatbestand des Dienst- und Arbeitsunfalls knüpft an den gleichen Unfallbegriff an; Unterschiede ergeben sich jedoch hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Tätigkeit.Unterschiede ergeben sich ferner in der Ausgestaltung der Ersatzleistungen, was darauf zurückzuführen ist, daß der gemeinsame haftpflichtrechtliche Charakter der Entschädigungsansprüche nicht beachtet worden ist. wd/difu
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Keywords
Berufsunfall, Arbeitsunfall, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter
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Hamburg: Presseverl.Reim (1970), XI, 331 S., Lit.
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Berufsunfall, Arbeitsunfall, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter
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