Fußballfans im Abseits des effektiven Rechtsschutzes? Das bundesweite Stadionverbot, die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" und Art. 19 Abs. 4 GG.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Gewalt im Umfeld des Massenphänomens Fußball ist ein ernsthaftes Problem für Gesellschaft und Sport. Hiergegen gehen zu Recht viele Institutionen vor, allen voran die Vereine, der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Polizei. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei das seit 1993 bestehende "Nationale Konzept Sport und Sicherheit", das auf vielen Ebenen die Kooperation öffentlicher und privater Beteiligter im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen festlegt und eine gemeinsame Sicherheitsstrategie entwickelt hat. Im Rahmen der Gefahrenprävention spielt auch die Verhängung von Stadionverboten und die polizeiliche Registrierung von Störern eine wichtige Rolle. Nach letztem Stand sind 2 640 bundesweite Stadionverbote in Kraft und rund 15 000 Personen als "Gewalttäter Sport" in der gleichnamigen Verbunddatei des BKA registriert. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die überwältigende Mehrheit der Fußballfans friedlich ist. Unerträglich ist es für diese, ohne eigenes Fehlverhalten in die Ecke der Gewalttäter gerückt zu werden. Die sich dabei aus dem Geflecht privater und staatlicher Maßnahmen ergebenden Rechtsschutzlücken sollen im Beitrag offenbart und vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG zu schließen versucht werden.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 18

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S. 1173-1179

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