Zum Baugesetzbuch. Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens. Fortsetzung aus: Verwalt.-Bl. 100(1985), S.1097 ff. und S.1281 ff. und. Verwalt.-Bl. 101(1986), S.377 ff.
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1987
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ZZ
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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BBR: Z 121
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RE
Abstract
Das Gesetzgebungsverfahren für das Baugesetzbuch ist abgeschlossen. Die Abhandlung gibt kurz das Gesetzgebungsverfahren wieder, wie es sich an die 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und die Überweisung an die Anschlüsse anschloss. Anschließend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt, die der Entwurf in dieser Stufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren hat. Bis zuletzt umstritten blieb die Aufnahme einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zusätzlich zu den Bestimmungen über die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Vorhaben; sie wurde abgelehnt. Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt wurden die Vorschläge der SPD, verbindliche Aussagen über die Novellierungsabsichten zur BauNVO zu treffen und die BauNVO zu einer Flächennutzungsverordnung zu erweitern. Nicht durchsetzen konnte die SPD die Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen im Gesetz für eine stärkere Steuerung von Außenbereichsvorhaben durch besondere Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten. Die im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehene Rückverlagerung von Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder und die damit drohende Rechtszersplitterung wurde demgegenüber abgewendet. Zu den weitgehend unstreitigen Bereichen gehören Vorschriften zur Verbesserung der Bestandskraft der Bauleitpläne, die Regelung des vereinfachten Sanierungsverfahrens, die Vorschriften über die Wertermittlung, die Regelungen zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. (kl)
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Deutsches Verwaltungsblatt 102(1987), Nr.3, S.109-122, Lit.