Gemeindeverbände als Organisationsformen kommunaler Selbstverwaltung.
Nomos
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Date
2000
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 2000/2350
DST: Fa 450-10-/45
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DI
Authors
Abstract
Art 28 Abs. 2 GG unterscheidet zwei Arten kommunaler Körperschaften: Gemeinden und Gemeindeverbände. Das rechtswissenschaftliche Interesse konzentriert sich auf die Gemeinden, von den Gemeindeverbänden können sich nur die Kreise einer breiteren Aufmerksamkeit sicher sein, die sonstigen Gemeindeverbände (Gesamtgemeinden, Höhere Kommunalverbände, Stadt-Umland-Verbände, Regionalplanungskörperschaften, Zweckverbände) werden ungeachtet ihrer praktischen Bedeutung nur von Ferne wahrgenommen. Die Arbeit will einen Beitrag zur Aufarbeitung dieser Defizite leisten. Sie beginnt mit einem historischen Teil, in dem die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung von den Stein'schen Reformen bis 1945 nachgezeichnet wird, wobei besonderer Wert neben der Organisationsgeschichte auch auf die Geschichte der Selbstverwaltungskonzeptionen gelegt wird. Im zweiten Teil werden Begriff, Organisation und Aufgaben der Gemeindeverbände im Sinne des Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG untersucht, mit einer ersten Eingrenzung des Begriffs des Gemeindeverbands oberhalb der Ortsgemeindeebene, den Modalitäten der Entstehung kommunaler Körperschaften, der organisatorischen Grundstruktur kommunaler Körperschaften. Eingeführt wird die Unterscheidung von "mittelbaren Volksvertretungen" und "Vertretungen der Mitgliedskörperschaften". Bei der Untersuchung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgabenwahrnehmung durch Gemeinden und Gemeindeverbände werden auch die Selbstverwaltungsgarantien der Landesverfassungen einbezogen. Dann werden die einzelnen Arten kommunaler Körperschaften oberhalb der Gemeindeebene dargestellt und in einer Schlussbetrachtung auf die (begrenzte) Bedeutung des Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG für die Kreise und die sonstigen Gemeindeverbände eingegangen. goj/difu
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600 S.
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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 32