Der Abwehranspruch gegen rechtswidrige hoheitliche Realakte.

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SEBI: Ser 490-107

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Zusammenfassung

Die Untersuchung widmet sich dem Bereich hoheitlicher Handlungsformen, die als hoheitliche Realakte oder tatsachengestaltende Verwaltungshandlungen zu qualifizieren sind.Die Problematik wird nicht in ihrer vollen Bandbreite untersucht, sondern nur unter dem besonderen Aspekt eines Abwehranspruchs des betroffenen Bürgers gegenüber rechtswidrigem konkretem Verwaltungshandeln ausgeleuchtet.Behandelt werden ausschließlich mögliche Restitutionsansprüche, auf Kompensationsansprüche verzichtet der Verfasser bewußt.Die prozessuale Durchsetzbarkeit erfährt keine Erörterung, weil mit der Anerkennung der allgemeinen Leistungsklage zumindest die Klageart vorgegeben ist.Die Untersuchung geht den Fragen nach, ob der Bürger einen auf Naturalabwehr gerichteten Anspruch gegen die Verwaltung hat, woraus dieser herzuleiten ist und wie sein Umfang bestimmt bestimmt werden kann. ks/difu

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Schlagwörter

Abwehranspruch, Hoheitsakt, Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsrecht

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Berlin:Duncker & Humblot (1969), 108 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1968)

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Abwehranspruch, Hoheitsakt, Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 107