"Agglomerationsbesteuerung" als Instrument der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland? Begründung, Ausgestaltungsmöglichkeiten u. Probleme einer Regionalpolitik mit Hilfe von Disincentives.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Angesichts der wenig erfolgreichen, allein auf Anreizen basierenden Regionalpolitik scheint eine Deglomerationspolitik angezeigt, wobei indirekte Mittel (Disincentives) marktkonformer und politsich leichter durchsetzbar zu sein scheinen. Es bietet sich das Instrument der Agglomerationssteuer an, das jedoch einer zentralen, regionalpolitischen Instanz und einer weiträumigen Abgrenzung der zu besteuernden Regionen bedarf, um wirksam zu sein. Bei der Festsetzung der Steuerbemessungsgrundlage und der Steuersätze sollten soziale Zusatzkosten, keinesfalls jedoch Gewinnsteuern und möglichst keine Kapitalsteuern berücksichtigt werden, die Steuersätze sollten mit zunehmender Verdichtung ansteigen. Zur Differenzierung der Wirksamkeit können Landwirtschaft und 'non-basic-activities' ausgeklammert sowie die Steuerpflicht von Mindestbetriebsgrößen abhängig gemacht werden. Zur Berücksichtigung regionalspezifischer Gegebenheiten sollten Ermessensspielräume zugelassen werden. Das größte Problem des Instruments besteht darin, daß die Steuer über Preise überwälzt und in andere Regionen verlagert wird. Die Durchsetzbarkeit in der Bundesrepublik ist fraglich, da verfassungsrechtliche Probleme auftreten.
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Verdichtungsraum, Steuer, Besteuerung, Regionalpolitik, Dezentralisation, Standortfaktor
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1978), H. 4, S. 289-299, Lit.
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Verdichtungsraum, Steuer, Besteuerung, Regionalpolitik, Dezentralisation, Standortfaktor