Der Interessenkonflikt zwischen dem durch Auflassungsvormerkung gesicherten Käufer und dem Mieter des verkauften Grundstücks.

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Köln

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ZLB: 93/2373

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DI

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Abstract

Die koreanische Autorin behandelt ein für das Beitrittsgebiet aktuelles Thema, welches sich mit dem Kauf und den Mietern eines Grundstücks beschäftigt. Die hier besprochene Auflassungsvormerkung nach §883 Abs. 2 BGB stellt eine Schutzfunktion für den Grundstückskäufer vor möglichen späteren Verfügungen dar. Diesem Schutz steht der des Grundstücksmieters nach §571 BGB entgegen. Danach tritt der Grundstückserwerber an die Stelle des Veräußerers in einen von diesem vorher abgeschlossenen Mietvertrag ein, nach dem Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Der Mieter hat danach ein Recht zum Besitz der Mietsache nach §986 BGB. Die Autorin erläutert den Begriff "Veräußerung" im Sinne des §571 BGB, der für den Eintritt in den Mietvertrag durch den Erwerber von entscheidender Bedeutung ist. rebo/difu

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X, 205 S.

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