Gemeinsame Erklärung zur Eigentumsfrage. Ein sozial verträglicher Ausgleich unterschiedlicher Interessen.
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1990
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SEBI: Zs 631-4
IRB: M 66
BBR: Z 492
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Zusammenfassung
Die gemeinsame Erklärung der Regierungen in Bonn und Ost-Berlin zur Eigentumsfrage wird im Wortlaut wiedergegeben. Bei der Lösung der anstehenden Vermögensfragen gehen beide Regierungen davon aus, dass ein sozial verträglicher Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu schaffen ist. Rechtssicherheit und Rechtseindeutigkeit sowie das Recht auf Eigentum sind Grundsätze der Regierungen der DDR und der BRD. Nur so kann der Rechtsfriede in einem künftigen Deutschland dauerhaft gesichert werden. Diese Grundsätze zum Eigentum sind in 14 Eckwerten und Einzelpunkten hier aufgelistet und kurz erläutert. (hg)
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Wohnungswirtschaftliche Informationen (1990), Nr.25, S.6, Lit.