Ökologie und Genossenschaften. Gemeinschaft für ökologisches Planen und Bauen, Herford.

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IRB: Z 925
SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478

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Zusammenfassung

Die langfristige Sicherung ökologisch orientierter Zielsetzungen von Bau- und Siedlungsprojekten kann aufgrund ihrer besonderen Inhalte nicht allein durch planungsrechtliche Festsetzungen erreicht werden, sondern benötigt ergänzend zivilrechtliche Vereinbarungen bzw. die verbindliche Satzung einer Trägergesellschaft. Die Rechtsform der Genossenschaft scheint hierbei besonders geeignet. Die Vorteile und Möglichkeiten einer solchen Konstruktion werden aufgelistet. Dabei wird die Chance der Verbindung pragmatischer Gesichtspunkte mit ideellen Grundgedanken besonders hervorgehoben. hez

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Stadtplanung/Städtebau, Naturraum/Landschaft, Wohnen, Genossenschaft, Wohnungsbau, Siedlungsorganisation, Rechtsform, Siedlungsbau, Ökologisches Bauen, Zielsetzung

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Arch + 16(1984)Nr.74, S.66-67, Abb., Lit., Lagepl.

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Stadtplanung/Städtebau, Naturraum/Landschaft, Wohnen, Genossenschaft, Wohnungsbau, Siedlungsorganisation, Rechtsform, Siedlungsbau, Ökologisches Bauen, Zielsetzung

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