Emissionsgrenzwerte im Bebauungsplan. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß vom 6.2.1995 - 3 S 1784/94 -.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0721-7390
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Die Festsetzung von Höchstwerten für die von einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen ist nach Paragraph 1 IV Satz 1 Nr.2 und Satz 2 BauNVO zulässig. 2. Die Einholung eines zusätzlichen Lärmimmissionsgutachtens ist nicht erforderlich, wenn sich die für ein Grundstück zu erwartende Lärmbelastung mittelbar aus den Feststellungen eines auf einen dem Emissionsort näher gelegenen Immissionspunkt bezogenen Gutachtens entnehmen läßt. Soweit Leitsätze. Anders als das OVG Saarlouis in einem im gleichen Heft dokumentierten Urteil, sieht der VGH Baden-Württemberg in Paragraph 1 IV Satz 1 Nr.2 und Satz 2 BauNVO die rechtliche Grundlage für die Festsetzung eines Sammelemissionsgrenzwerts, der aus den Emissionen von Teilflächen errechnet wurde.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.317-318
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Bebauungsplan , Gewerbegebiet , Wohngebiet , Lärmschutz , Betrieb , Grenzwert , Rechtsprechung , Emission