Emissionsgrenzwerte im Bebauungsplan. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß vom 6.2.1995 - 3 S 1784/94 -.

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Datum

1995

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Die Festsetzung von Höchstwerten für die von einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen ist nach Paragraph 1 IV Satz 1 Nr.2 und Satz 2 BauNVO zulässig. 2. Die Einholung eines zusätzlichen Lärmimmissionsgutachtens ist nicht erforderlich, wenn sich die für ein Grundstück zu erwartende Lärmbelastung mittelbar aus den Feststellungen eines auf einen dem Emissionsort näher gelegenen Immissionspunkt bezogenen Gutachtens entnehmen läßt. Soweit Leitsätze. Anders als das OVG Saarlouis in einem im gleichen Heft dokumentierten Urteil, sieht der VGH Baden-Württemberg in Paragraph 1 IV Satz 1 Nr.2 und Satz 2 BauNVO die rechtliche Grundlage für die Festsetzung eines Sammelemissionsgrenzwerts, der aus den Emissionen von Teilflächen errechnet wurde.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.317-318

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