Zur Entstehungsgeschichte eines modernen Städtebaurechts in Deutschland.

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SEBI: Zs 1944
IRB: Z 1019
BBR: Z 221

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Zusammenfassung

Der Schlüssel zum Verständnis des modernen Bau- und Bodenrechts liegt in der juristischen Ausgangssituation, die in der ersten Hälfte des 19. Jh. das Geschehen beherrscht hat, da gesetzliche und untergesetzliche Rechtsnormen, politische Entscheidungen und faktische Sozialabläufe in einem wechselbezüglichen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Auf der Höhe des Liberalismus um 1850 waren die baurechtlichen Regelungen in Gestalt der lokal zersplitterten Bauordnungen und Baureglements identisch oder im wesentlichen inhaltsgleich mit den Rechtsnormen der absolutistischen Epoche. Auch die in der 2. Hälfte des 19. Jh. einsetzende Entwicklung städtebaulicher Instrumente ist in den deutschen Staaten nicht geradlinig und einheitlich verlaufen. Für einen exemplarischen Vergleich werden die Entwicklungen in Preußen, Bayern, Baden und Sachsen einer kritischen Würdigung unterworfen. (hg)

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Schlagwörter

Baurecht, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Städtebaurecht, Straßenbau, Stadtplanung, Stadtbaugeschichte, Recht, Städtebauförderung

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Die Verwaltung, Berlin 19(1986), Nr.3, S.305-337, Lit.

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Baurecht, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Städtebaurecht, Straßenbau, Stadtplanung, Stadtbaugeschichte, Recht, Städtebauförderung

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