Die verfassungsrechtliche Problematik des "Medienprivilegs" des § 1 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz.

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SEBI: 88/2948

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Abstract

Die Autorin untersucht die Verfassungsmäßigkeit des im Bundesdatenschutzgesetz enthaltenen "Medienprivilegs", das Presse, Funk und Film von den Anforderungen des Datenschutzes ausnimmt. Hierbei legt sie die durch das Volkszählungsurteil entwickelten Überlegungen zugrunde. Sie geht der Frage nach, ob die Freiheitsgrundrechte der Betroffenen hinreichend durch andere gesetzliche Normierungen den Medien gegenüber geschützt sind. Sie erörtert, ob der Gesetzgeber durch das "Medienprivileg" der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen geben wollte. Weiter geht sie der Frage nach, ob die gesetzliche Regelung aus dem Gesichtspunkt einer notwendigen Kollisionslösung gerechtfertigt ist oder ob das "Medienprivileg" nur eine vorübergehende Lösung ist. Hierzu diskutiert sie, ob es dem Gesetzgeber gestattet ist, in Zukunft eine eigene medienspezifische Lösung zu treffen. Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Problematik des Pargr. 1 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz werden sodann die Möglichkeiten zu seiner restriktiven Auslegung sowie zu einer bereichsspezifischen Normierung des Datenschutzes auch gegenüber den Medien untersucht. gzi/difu

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Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz, Grundrecht, Persönlichkeitsschutz, Meinungsfreiheit, Presse, Rundfunk, Film, EDV, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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München: Florentz (1988), V, 177 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1986)

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Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz, Grundrecht, Persönlichkeitsschutz, Meinungsfreiheit, Presse, Rundfunk, Film, EDV, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 108