Grundlagen des Taxirechts an Flughäfen und Bahnhöfen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Einige der Taxihalteplätze an deutschen Flughäfen und Hauptbahnhöfen stehen, anders als die gewöhnlichen Taxihalteplätze an jeder Straßenecke, im Privateigentum. Die Flughafen- bzw. Bahnhofsbetreiber verlangen von den Taxiunternehmern und/oder -fahrern entweder direkt oder indirekt ein Benutzungsentgelt sowie das Ablegen einer eigenen Fachprüfung, und sie verbieten das Benutzen der Taxihalteplätze zu bestimmten Zeiten. Schließlich haben sie sogar ein eigenes Sanktionssystem geschaffen und verbieten das Einschlagen des ordentlichen Rechtswegs. Zu Recht?
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 2
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S. 65-75