Staat und Gesellschaft im hessischen Vormärz. Wahlrecht, Wahlen und öffentliche Meinung in Kurhessen 1830-1848.
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SEBI: 73/2578
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Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Krisensituation wird die unter Einfluß des monarchischen Prinzips liegende konstitutionelle Periode zwischen Verfassung und Wahlgesetz für Kurhessen 1830/31 und dem Beginn der revolutionären Bewegung von 1848 umrissen. Das stark gouvernemental geprägte Wahlrecht mit Besitzzensus etablierte das städtische Besitz- und Bildungsbürgertum als führende Schicht und schwächte gesellschaftliche Bewegungen der unteren Schichten ab. Wenn auch im Wählerverhalten des Untersuchungsgebietes (Marburg, Kirchhain, Frankenberg) bei allen Wahlen eine auf den Druck der Regierung zurückzuführende hohe Wahlbeteiligung festzustellen ist, deutet die geringe Teilnahme an der Urwahl auf oppositionelle Strömungen. Vor allem von den Deutschkatholiken gingen starke Impulse zur Vereinsbildung aus; noch vor 1848 profilierten sich Liberale und aggressivere Demokraten und bereiteten die spätere Parteienbildung vor.
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Wahlrecht, Wählerverhalten, Vormärz, Geschichte, Politik, Partei, Recht, Landesgeschichte
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Köln: Böhlau (1972) IV, 501 S., Tab.; Lit.; Zus.(phil.Diss.; Marburg 1971)
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Wahlrecht, Wählerverhalten, Vormärz, Geschichte, Politik, Partei, Recht, Landesgeschichte
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Neue Wirtschaftsgeschichte, Marburg; 7