Eigentumsrelevante Maßnahmen im Denkmalschutzrecht, Entschädigung und Übernahme. Eine die Rechtslage in den Bundesländern vergleichende Darstellung.

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DE

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Köln

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ZLB: 93/2336

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Zusammenfassung

Seit zwischen 1971 (Baden-Württemberg) und 1980 (Nordrhein- Westfalen) sämtliche Bundesländer Denkmalschutzgesetze erlassen haben, nimmt die Bedeutung dieses Rechtsgebietes ständig zu. Im Jahre 1987 stand ca. 15% der gesamten Bausubstanz im Bundesgebiet unter Denkmalschutz. Dazu gehören auch Arbeitersiedlungen und Industriebetriebe. So positiv dies ist, führt es dennoch zu Konflikten mit den Eigentümern der Baudenkmäler, die in der Verfügungsgewalt über ihr Eigentum stark eingeschränkt sind. Ihnen obliegt die Pflicht zur Instandhaltung und -setzung sowie zur denkmalgerechten Nutzung ihrer Bauwerke; sogar Enteignungen sind möglich. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung der eigentumsrechtlichen Zulässigkeit und der Entschädigung von Maßnahmen des Denkmalschutzes unter Vergleichung der Rechtslage in den einzelnen Bundesländern. Dabei werden Eigentumseingriffe in die grundstücksgebundenen Denkmäler, die Bau- und Bodendenkmäler, auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 14 GG geprüft. lil/difu

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X, 197 S.

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