Planfeststellung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Zur genehmigungsrechtlichen Behandlung der Erkundungsschächte und -strecken für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock Gorleben.
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SEBI: 84/1283
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Zusammenfassung
Mit zunehmendem Einsatz der Kernenergie gewinnt auch das Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle an Bedeutung. Bei dem Streit um die genehmigungsrechtliche Beurteilung für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock Gorleben geht es u. a. darum, ob neben den Genehmigungen nach Bergrecht eine atomrechtliche Planfeststellung zulässig oder geboten ist. Die Untersuchung - entstanden auf Grundlage eines Rechtsgutachtens - erörtert dazu die Ausgangssituation (Planungen und Erkundungen in Gorleben), schildert die Grundsätze atomrechtlicher Planfeststellungen, besonders die Begriffe "Errichtung und Betrieb" des Endlagers und diskutiert die rechtlichen Möglichkeiten einer Teilung des Planfeststellungsverfahrens, dies auch unter einem grundrechtlichen Aspekt. Als ein Fazit wird festgehalten, daß für die Erkundungsmaßnahmen die im Bergrecht und in anderen Gesetzen vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlich sind. sch/difu
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Abfall, Atomabfall, Endlagerung, Salzstock, Planfeststellung, Bergrecht, Recht, Atomrecht
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Köln: Heymann (1984), XII, 129 S., Lit.
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Abfall, Atomabfall, Endlagerung, Salzstock, Planfeststellung, Bergrecht, Recht, Atomrecht
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Recht - Technik - Wirtschaft; 33