Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit von Verträgen zur Baulandbereitstellung - mit einer Empfehlung an den Gesetzgeber.

Chmielorz
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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780

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RE

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Abstract

Immer mehr Städte gehen dazu über, Bebauungspläne insbesondere zur Ausweisung von Wohnbauland auf privatem Grund nur noch zusammen mit einem städtebaulichen Vertrag aufzustellen, mit dem sich der Vorhabenträge dazu verpflichtet, bestimmte Leistungen an die Gemeinde zu erbringen. Die Angemessenheit der vereinbarten Leistungen muss unter mehreren Aspekte geprüft werden: dem ökonomische Aspekt, dem eigentumsrechtlichen Aspekt und dem sozialen Aspekt. Schließlich muss der Forderungskatalog seinem gesamten Inhalt nach abwägungsgerecht sein - also dem Abwägungsgebot genügen. Das Abfordern von Leistungen ist unzulässig, wenn der Vorhabenträger auch ohne diese den Anspruch auf Baugenehmigung hätte. Es muss daran erinnert werden, dass Leistungsversprechen von Investoren im Zusammenhang mit Baugenehmigungen nach § 34 BauGB nicht entgegengenommen werden dürfen. Vorteilsannahme ist strafbar.

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Flächenmanagement und Bodenordnung : fub ; Zeitschrift für Liegenschaftswesen, Planung und Vermessung

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Nr. 1

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S. 10-15

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