Aufsichtsverhältnisse als Verwaltungsrechtsverhältnisse.

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SEBI: 84/888

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Die Beziehungen zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und dem Staat vollziehen sich insbesondere im Rahmen der Aufsicht, der die Körperschaften als Glieder des Staatsganzen unterstehen müssen. Der Funktionswandel der Verwaltung, die Komplexität und Interdependenz von Verhaltens- und Geschehensabläufen erfordern eine neue Sicht dieser wechselseitigen Beziehungen, die das gemeinsame Kooperieren mit gegenseitiger Verantwortung in den Vordergrund stellt. Das Modell hierzu, der "archimedische Bezugspunkt" (Häberle), könnte das Verwaltungsrechtsverhältnis sein. Am Beispiel des Gemeindeaufsichtsverhältnisses, eines gesetzlich umfangreich ausgestalteten Gebietes, sowie des Aufsichtsverhältnisses zwischen Staat und Wirtschaftskammern, worunter hier Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern verstanden werden, als einer gesetzlich kaum geregelten Materie, werden die Auswirkungen einer Betrachtung dieser Aufsichtsverhältnisse als Verwaltungsrechtsverhältnisse gezeigt und Lösungen unterschiedlicher Aufsichts-Probleme geboten. chb/difu

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Gemeinde, Staatsaufsicht, Handelskammer, Genehmigungsvorbehalt, Finanzaufsicht, Rechtsgeschichte, Industrie, Handel, Handwerk, Haushaltswesen, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Spardorf: Rene F.Wilfer (1984), XXVI, 228 S., Lit.(jur.Diss.; Bayreuth 1983)

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Gemeinde, Staatsaufsicht, Handelskammer, Genehmigungsvorbehalt, Finanzaufsicht, Rechtsgeschichte, Industrie, Handel, Handwerk, Haushaltswesen, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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