Landesforschungsbericht 1987. Nebst Anlagenband - Beschreibung der Universitätsinstitute.

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SEBI: 87/6010-Anl.-4
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Die starke Gewichtung der Forschungsförderung macht eine regelmäßige Leistungs- und Effizienzkontrolle erforderlich. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich deshalb vorgenommen, alle drei Jahre - beginnend ab 1987 - der Öffentlichkeit einen Landesforschungsbericht vorzulegen. In ihm soll der jeweilige Stand der Forschung aufgezeigt und die Grundlinien der künftigen Forschungsförderung dargestellt werden. Der erste Bericht wird mit dieser Untersuchung vorgelegt. Er stellt das Geleistete in zwei Bänden dar und zeigt die Schwerpunkte und die Grundlagen für die weitere Forschungspolitik. Der Bericht dient dazu, der Öffentlichkeit, die beachtliche Steuermittel für die Forschung aufwendet, über Inhalt und Ziele der Forschungsförderung zu unterrichten. geh/difu

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Forschung, Forschungsbericht, Forschungspolitik, Forschungsförderung, Wissenschaftsinstitution, Wirtschaft, Forschungsinstitut, Bildungswesen, Bildung/Kultur, Hochschule

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Stuttgart: (1987), 916 S., Abb.

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Forschung, Forschungsbericht, Forschungspolitik, Forschungsförderung, Wissenschaftsinstitution, Wirtschaft, Forschungsinstitut, Bildungswesen, Bildung/Kultur, Hochschule

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