Drum prüfe, wer sich niemals bindet. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Zum ersten Mal in ihrer Geschichte haben Bundestag und Bundesregierung eine Vereinbarung über ihre aus dem Grundgesetz folgenden Rechte und Pflichten geschlossen. Diese Ende 2006 unterzeichnete Vereinbarung bewegt sich auf staatsrechtlich wenig erschlossenem Gebiet, den verfassungsrechtlichen Verträgen. Bislang unbeantwortet sind vor allem folgende Fragen: Ist die Vereinbarung verbindlich und durchsetzbar? Gelten besondere Auslegungsregeln? Kann sich die Bundesregierung gegenüber dem Parlament über die Verfassungsvorgaben hinaus verpflichten?
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 24
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S. 1540-1543