Finanzverfassung und Finanzausgleich im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 90/2928-4

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Zusammenfassung

Unter Finanzverfassung wird die Gesamtheit aller rechtlichen Regelungen und Maßnahmen des staatlichen Finanzwesens verstanden, die den Ordnungsrahmen für den prozeßpolitischen Einsatz der Finanzpolitik abgeben.Mit dem Begriff Finanzausgleich wird die Verteilung der Aufgaben und der damit verbundenen Ausgaben und Einnahmen auf die staatlichen Teilverbände umschrieben.Dabei handelt es sich um eine sehr weite Definition.Finanzausgleich in einem sehr engen Sinne betrachtet lediglich die Verteilung der Steuereinnahmen auf die Gebietskörperschaften eines föderativen Staatswesens.In wirtschaftlich höher gestellten Staaten werden diese Steuereinnahmen wesentlich von den Aufgaben- und Ausgabenzuordnungen geprägt und sollten deshalb grundsätzlich im Kontext analysiert werden.In der Dokumentation wird schwergewichtig die Steuerverteilung dargestellt. geh/difu

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Steuer, Finanzwesen, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Föderalismus, Finanzpolitik, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Mannheim: (1988), 26 S., Kt.; Tab.; Lit.

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Steuer, Finanzwesen, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Föderalismus, Finanzpolitik, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Beiträge zur angewandten Wirtschaftsforschung. Discussion paper; 370