Baulandbeschaffung, Bodenordnung. Möglichkeiten der Praxis bei der Ausschöpfung des bestehenden Bodenrechts.

Schulz-Kleessen, Wolf E.
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1984

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IRB: Z 197
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4

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Eine zunehmend dringlichere Aufgabe der öffentlich rechtlichen Bodenordnung ist die Bereitstellung von Grundstücken für öffentliche Zwecke, sozialen Wohnungsbau, Tausch- oder Vorratswirtschaft sowie für breite Streuung des Eigentums. Die Bereitstellung von Bauland lässt sich nach unterschiedlichen, der Struktur der Gemeinde anpassbaren Methoden vornehmen und in privatrechtlichen oder öffentlich rechtlichen Verfahren abwickeln. Maßgebend sind die Absichten einer Vorratswirtschaft und des Verfügunsrechtes oder die Ziele des Bundesbaugesetzes und des Verteilungsmaßstabes. rm

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Die Bauverwaltung 57(1984)Nr.7, S.284-287, Tab., Lit.

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