Die Gemeinschaftspraxis als Zusammenschluß von niedergelassenen Ärzten.
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SEBI: 90/2740
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Zusammenfassung
Dem allein praktizierenden niedergelassenen Arzt werden die Vorteile des Zusammenschlusses mit anderen Ärzten in einer Gemeinschaftsprraxis immer offensichtlicher. Demgegenüber tritt die früher als wesentliches Ziel angesehene Unabhängigkeit des niedergelassenen Arztes immer mehr in den Hintergrund. Während früher noch das Berufsrecht der Bildung ärztlicher Zusammenschlüsse entgegenstand, ist auch hier im Laufe der Zeit allmählich eine Änderung eingetreten mit der Folge, daß ärztliche Zusammenschlüsse heute dem Grundsatz nach kein berufsrechtliches Problem mehr darstellen. Aus den verschiedenen Arten der ärztlichen Zusammenschlüsse ergeben sich die unterschiedlichsten Probleme. Mehr als eine Erörterung der Probleme steht in der Arbeit des Autors der Versuch im Vordergrund, die hierbei wichtigen Begriffe der Gemeinschaftspraxis und der Praxisgemeinschaft, der fachübergreifenden Laborgemeinschaft, der Apparategemeinschaft und der Laborgemeinschaft zu definieren. jüp/difu
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Arzt, Arztpraxis, Kassenarzt, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeit, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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Mainz: (1989), XV, 216 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1989)
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Arzt, Arztpraxis, Kassenarzt, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeit, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung