Neue Perspektiven der Landesentwicklung in Nordrhein-Westfalen.
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1974
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SEBI: 75/920
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Mit dem am 7. 3. 1974 verabschiedeten ,,Gesetz zur Landesentwicklung'' (Landesentwicklungsprogramm) hat der Landtag erstmals neben der Landesregierung eine eigenständige Rolle als Planungsträger im Bereich der Raumordnung und Landesplanung erhalten. Dies ist eine der Neuerungen, die hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen sowie ihrer raumordnungs- und gesellschaftspolitischen Inhalte betrachtet werden. Sie basieren auf den Prinzipien der Integration aller raumbedeutsamen Sachbereiche, der siedlungsstrukturellen Arbeitsteilung und Schwerpunktbildung sowie auf einem zentralörtlichen Gesamtkonzept, das die Ballungskerne und -randzonen einschließt. Der Autor behandelt die Koordination regionaler und kommunaler Standortprogramme unter Berücksichtigung der demographischen und sozio-ökonomischen Entwicklungstendenzen und kommentiert die künftige Organisation der Regionalplanung. Stellungnahmen der Parteien sowie Gesetzestexte sind angefügt.
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Düsseldorf, (1974) 58 S., Kt.; Abb.; Tab.
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe Landesentwicklung; 36