Das gesetzliche Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand in seiner Funktion als Bodenbeschaffungsinstrument.

Kurze, Gerhard S.
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1975

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SEBI: 76/153

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Die Geschichte des Vorkaufsrechts bis zum 19. Jahrhundert zeigt lediglich eine formale Ähnlichkeit mit dem heutigen Vorkaufsrecht der Gemeinden. Während die alten gesetzlichen Vorkaufsrechte nur grundstücksverkehrshindernde Bedeutung hatten und in der Hand Privater lagen, ist das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand nach den beiden Weltkriegen unmittelbar zur Bodenbeschaffung und Planungsverwirklichung entwickelt worden. Alle Vorkaufsrechte waren bis auf die der Aufbaugesetze erfolglos. Das gesetzliche Vorkaufsrecht ist in seiner herkömmlichen Form als Mittel der öffentlichen Bodenpolitik ungeeignet. Die Anknüpfung an das zivilrechtliche Vorkaufsrecht ist interessenwidrig. Die auf der Struktur des Vorkaufsrechts beruhenden Nachteile lassen es sinnvoll scheinen, die Gemeinden auf freihändigen Verkauf und Enteignung zu beschränken, das Vorkaufsrecht als gesetzliches Bodenbeschaffungsinstitut aber aufzugeben.

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Münster: Selbstverlag Inst. f.Siedlungs- u.Wohnungswesen Univ.Münster (1975), XV, 139 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Münster 1974/75)

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 26

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