Advocacy planning and bureaucratic guerrillas. (Anwaltsplanung und bürokratische Guerrillas.)
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BBR: Z 2443
IRB: Z 1041
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Zusammenfassung
Anwaltsplanung beruht auf dem Gedanken, daß sich einzelne Planer als Anwälte benachteiligter Gruppen verstehen, deren Interessen sie gegenüber den durch die öffentlichen Organisationen vertretenen mächtigeren Gruppen vertreten. Da diese Rolle schwierig durchzuhalten ist und in der Vergangenheit oft nicht zu den erwarteten Erfolgen geführt hat, schlägt der Verf. als Alternative den bürokratischen Guerrilla vor, ein Planer, der bei den offiziellen Stellen angestellt ist, aber die Interessen bestimmter Minderheitengruppen befürwortet und mehr oder weniger heimlich entsprechende Informationen weitergibt. Die Erfolgschance solchen Vorgehens wird an zwei Beispielen aus London gezeigt.
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Schlagwörter
Planungsprozess, Sozialpolitik, Politik, Sozialschicht, Anwaltsplanung, Planerrolle, Ethik
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In: Ekistics, Athen (1976), 42 251, S. 241-244, Lit.
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Planungsprozess, Sozialpolitik, Politik, Sozialschicht, Anwaltsplanung, Planerrolle, Ethik