Der Landschaftsplan - planerische Grundlage für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung.

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Der Landschaftsplan ist das Planungsinstrument der Städte und Gemeinden für eine nachhaltige Kommunalentwicklung. Er wird für das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, hier speziell die Flächennutzungsplanung. Er hat die Aufgabe, die gesetzlich festgelegten Grundsätze und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsvorsorge für das Gebiet der jeweiligen Kommune zu konkretisieren und dabei auch der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes Rechnung zu tragen. Meist gilt er für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren und wird dann wieder den jeweiligen Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Alle Beteiligten sollten rechtzeitig in seine Aufstellung einbezogen werden. In der Broschüre sind erstmals alle grundlegenden Aspekte rund um den Landschaftsplan für Baden-Württemberg zusammengestellt: Wie verschafft sich eine Gemeinde in der Einstiegsphase einen ersten Überblick über ihre Ausgangslage? Welche rechtlichen Mindestinhalte müssen bei der Erstellung des Landschaftsplanes eingehalten werden, damit er rechtssicher ist? Welche Arbeitsschritte sorgen für einen strukturierten Arbeitsablauf und für eine ausreichende Bearbeitungstiefe? Mögliche Entwicklungspotenziale und -risiken werden identifiziert, inhaltliche und räumliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis kann zu Beginn des Planungsprozesses ein verlässliches "Drehbuch" für die weiteren Bearbeitungsschritte angefertigt werden. Fotos, Pläne und Grafiken verdeutlichen das Vorgehen. Übersichtliche und konzentrierte Landschaftspläne sind das Ziel. Durch passgenaue Kommunikation und Bürgerbeteiligung kann die bisherige "Expertenplanung" zur "Akteursplanung" umgestaltet werden, so dass der Landschaftsplan eine größere Akzeptanz erfährt.

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22 S.

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