"Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen". Die Aufteilung der Kosten für die Bundesauftragsverwaltung nach Art. 104a GG am Beispiel der Bundesfernstraßen.
Kohlhammer
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Datum
2021
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
202168-7
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die bei der Bundesauftragsverwaltung entstehenden Kosten werden nach Art. 104a GG auf Bund und Länder verteilt. Bei dieser Zuordnung unterscheidet man üblicherweise zwischen Zweck- und Verwaltungsausgaben. Zu deren Abgrenzung haben sich Rechtsprechung und Literatur auf Formeln verständigt, die allerdings bei der konkreten Anwendung ausgeprägte Dissense erkennen lassen. Der Beitrag stellt nach einer kritischen Würdigung des Meinungsstandes eine insbesondere an Wortlaut und Systematik orientierte Auslegung des Art. 104a GG vor. Die dabei herausgearbeiteten
verfassungsrechtlichen Maßstäbe werden dann am Beispiel aktueller Streitfragen im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung einem Praxistest unterzogen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
Ausgabe
13
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
578-585