Der gläserne Entsorgungsbetrieb - oder: Auskunftspflichten ohne Ende?
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DE
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Wiesbaden
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1616-5829
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ZLB: Zs 4648-4
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Abstract
Die Auseinandersetzungen um Überlassungspflichten vor allem von Abfallgemischen werden härter. Entsorgungsunternehmen sehen sich vielfach umfassenden behördlichen Auskunftsbegehren ausgesetzt. Als Rechtsgrundlage hierfür wird meist § 40 KrW-/AbfG genannt. Zur Frage der zulässigen Reichweite derartiger Auskunftsbegehren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt. Die Anfechtung einer Ordnungsverfügung des Landratsamtes, durch welche die Vorlage von fehlenden Daten erzwungen werden sollte, führte zum Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort wurde die Klage des Anlagenbetreibers abgewiesen. difu
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Umweltpraxis
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Nr. 3
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S. 64-65