Die Formung der staatlichen Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 77/404

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Abstract

Die für die Sozialpolitik bedeutsame Willensbildung der Entscheidungsträger stellt keine objektive Antwort auf objektive Gegebenheiten dar. Sie ist vielmehr ein Entwicklungsgang, der sich aufgliedern läßt in die Stadien des Bewußtwerdens der ,,kritischen Masse'', die durch die Erregungsbreite und -tiefe bestimmt wird, der Integration bzw. der Gefolgschaftsbildung, der Polarisation sowie der Filtereffekte. Die Frage nach dem Impuls staatlicher Tätigkeit hängt von dem Standpunkt ab, den der Entscheidungsträger gegenüber den in der Gesellschaft wirkenden Kräften einnimmt. Sozialpolitik als ,,Kausaltherapie'' sieht ihre Aufgabe nicht mehr allein im Kampf ,,gegen'' irgendwelche Schäden, sondern vielmehr im Eintreten ,,für'' einen Zustand mit den geringstmöglichen gesellschaftlichen Disproportionalitäten. Sozialpolitik erschöpft sich mithin nicht darin, das Lebenseinkommen nach dem Versicherungsprinzip über das ganze Leben hin umzuschichten; sie dient insbesondere der Strukturreform. Damit wird das Aufgabengebiet einer ,,aktiven Sozialpolitik'' weiter gefaßt als das eines Korrekturfaktors der Marktwirtschaft oder reiner Sozialinvestitionspolitik.

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Sozialpolitik, Willensbildungsprozess, Sozialwesen, Gesetzgebung, Politik

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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 183 S., Lit.(soz.Diss.; Bonn 1974/75)

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Sozialpolitik, Willensbildungsprozess, Sozialwesen, Gesetzgebung, Politik

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Schriftenreihe zur Industrie- und Entwicklungspolitik; 20