Neues Hafensicherheitsrecht: Erstellung der Risikobewertung und des Gefahrenabwehrplans.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Der Beitrag widmet sich unter verfassungsrechtlichen Aspekten der strittigen Frage, ob Hafenbetreiber für die nach dem neuen, europäisch geprägten Hafensicherheitsrecht vorgesehenen Maßnahmen der Risikobewertung und des Gefahrenabwehrplans in die Pflicht genommen werden können - oder ob es sich hierbei um eine genuin öffentliche Aufgabe handelt. Dem kommt zentrale Bedeutung im Rahmen der anstehenden Umsetzung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts durch die Länder zu. Im Ergebnis ergeben sich keine durchgreifenden grundgesetzlichen Bedenken gegenüber einer entsprechenden Inanspruchnahme der Hafenbetreiber. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 19

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S. 1202-1211

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