Der Einfluß des Bundes auf die deutsche Verwaltung und die Organisation der bundeseigenen Verwaltung - Berichtszeit 2. und 3. Legislaturperiode.

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SEBI: Zs 568-4

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Das Thema ,,Die Gemeinde und der Bundesgesetzgeber'' bietet zahlreiche Aspekte.Daß heute de facto die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen weithin vom Bundesgesetzgeber getroffen werden, erklärt sich aus einer Zwangslage der Länder, die Ausführung eines wesentlichen Teils der Bundesgesetzgebung ihrerseits den Gemeinden zu übertragen.Allerdings haben sich die Länder zuweilen nicht nur de facto, sondern auch de jure einem Vorentscheid des Bundesgesetzgebers beugen müssen.Unter Berufung auf den Art. 84 Abs.I GG hat der Bundesgesetzgeber vereinzelt von sich aus die Gemeinden in die Ausführung eines Bundesgesetzes eingeschaltet.Dabei hat er, soweit erkennbar wohl eine Ausnahme, bei dieser Gelegenheit stets auch das Verhältnis der Gemeinden zu den Ländern entweder im Sinne der Auftragsverwaltung oder der Selbstverwaltung geregelt.

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Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Bund, Recht, Verwaltung

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In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart (1962) S. 173-311

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Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Bund, Recht, Verwaltung

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