Zur Reform der Gemeindefinanzen.
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Datum
1989
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ZZ
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SEBI: Zs 1505-28,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Die Reform der Gemeindefinanzen ist von bleibender Aktualität. Bei der Reform muß als oberstes Ziel die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden stehen, die sich auch auf die Einnahmeseite des Budgets erstreckt. Die vordringlichste Aufgabe bleibt die Reform der Gewerbesteuer. Dabei muß die Gewerbekapitalsteuer als die mit den größeren Problemen behaftete Teilsteuer abgeschafft und die verbleibende Gewerbeertragsteuer zu einer "veredelten" Gewerbesteuer ausgebaut werden. Ziel der "Veredelung" ist die Verbreiterung der Steuerbasis, sowohl hinsichtlich der Zahl der besteuerbaren Aktivitäten als auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage im Unternehmen selbst. Verbleibende Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Kontext können durch eine Verzahnung der reformierten Gewerbesteuer mit der Mehrwertsteuer abgebaut werden. Auch kann die Steuer so konzipiert werden, daß sowohl eine Präferenzierung der Kapitalbildung erreicht wird als auch ein implizites strukturpolitisches Programm. Zur Stärkung der allokationspolitischen Funktionen der Gemeinden können weitere Steuern Verwendung finden, so insbesondere die Kraftfahrzeugsteuer. Auch erscheinen die sogenannten "Bagatellsteuern" im Lichte der Theorie des Finanzföderalismus auf gemeindlicher Ebene eher von Vorteil. Ihre Beseitigung war aus diesem Grund wohl ein etwas voreiliger Schritt. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 28(1989), H. 1, S. 67-85, Abb.; Lit.