Landschaftsplanung als Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen. Anmerkungen zur Stellungnahme des Beitrages für Naturschutz und Landschaftspflege.
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1979
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SEBI: Zs 2350-4
IRB: Z 1043
BBR: Z 300a
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Zusammenfassung
Der Beitrag für Naturschutz und Landschaftspflege geht davon aus, daß die Landschaftsplanung durch ihre Mitarbeit an der ressortübergreifenden Querschnittsplanung für die Gesamtentwicklung des Raumes durch ihre sektoralen Fachplanungen "Naturschutz" und "Erholung" in der Lage ist, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen. Die Verfasser setzen sich mit dieser Aussage kritisch auseinander und versuchen zu belegen, dass aufgrund der Restriktionen staatlicher Planung und der Planungsziele in der Bundesrepublik dies kaum zu realisieren ist. Eine wesentliche Änderung der bestehenden Praxis der Landschaftsplanung in der vom Beirat gewiesenen Richtung sei nicht zu erwarten, weil es den von ihm konzipierten Planungsbeiträgen an gesellschaftlicher Relevanz und/oder an Realisierungsmöglichkeiten mangelt. hb
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Landschaft & Stadt, Stuttgart 10(1978)Nr.4, S.180-192, Lit.