Vertragsänderungen und Vergaberecht - Wann besteht eine Pflicht zur Neuausschreibung?

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Nachträgliche Änderungen von Verträgen sind vergaberechtlich nur in engen Grenzen möglich. Bei "wesentlichen" Änderungen ist der Auftrag neu auszuschreiben. Über die genaue Abgrenzung zwischen ausschreibungsfreien und ausschreibungspflichtigen Änderungen besteht in der Praxis jedoch erhebliche Unsicherheit. Der EuGH hat in der kürzlich ergangenen Entscheidung "pressetext" (NZBau 2008, 518) nunmehr konkrete Kriterien formuliert, die die Abgrenzung erleichtern. Der Beitrag stellt die Möglichkeiten und Grenzen ausschreibungsfreier Vertragsänderungen im Lichte der EuGH-Entscheidung dar und zeigt praktische Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Handlungsspielräume, insbesondere durch Options- und Anpassungsklauseln auf.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 10

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S. 619-626

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