Ausbaubeitragsrechtliche Folgen einer energieeffizienten Modernisierung der Straßenbeleuchtung.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Durch die europarechtlichen Regelungen zur Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten in der "Ökodesign"-Richtlinie 2009/125/EG, der unmittelbar geltenden Verordnung (EG) 245/09 und im zur Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht erlassenen Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) sehen sich die Städte und Gemeinden - trotz häufig angespannter Haushaltslage - zu einer äußerst umfangreichen Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtungsanlagen veranlasst. Spätestens ab 2017 dürfen für die meisten der heute im Einsatz befindlichen Lampentypen keine Leuchtmittel und Ersatzteile mehr auf dem Markt angeboten werden. Hiervon können auch Beleuchtungsanlagen betroffen sein, die wegen ihres Alters und Zustands eigentlich noch nicht zwingend erneuert werden müssten. Der Modernisierungsbedarf lässt sich allenfalls für eine nicht allzu lange Übergangszeit durch eine gewisse "Vorratshaltung" an Leuchtmitteln und Ersatzteilen hinausschieben. Erstaunlicherweise wurde bisher kaum vertieft der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Straßenanlieger zu den Kosten dieser Modernisierung beizutragen haben.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 16

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S. 489-495

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