Finanzausgleich. Die Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen im Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Mohr
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Mohr

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Tübingen

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ZLB: 97/3829

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DI
S

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Gegenstand der Untersuchung ist der Finanzausgleich im Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Der Begriff des Finanzausgleichs erfaßt hier sowohl die grundsätzliche Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen wie auch die der vertikalen Verteilung nachfolgende Umverteilung, die jeden einzelnen Staat in die Lage versetzen soll, die notwendigen Ausgaben zu decken. Besonders kritisch zu betrachten sind in der Bundesrepublik die Belastung der kommunalen Budgets durch die Sozialhilfekosten, die ungenügende Autonomie der Länder sowie die Festsetzung der Umsatzsteueranteile von Bund und Ländern. Auch wenn die Europäische Gemeinschaft keinen Finanzausgleich im engeren Sinne durch direkte Transfers zwischen den Mitgliedstaaten kennt, sind doch zahlreiche Instrumente zur Umverteilung vorhanden. Spätestens mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion, die zur Offenlegung der Unterschiede im Niveau der Löhne und Sozialleistungen führen wird, wird aber der Finanzausgleich in der EU in Bewegung kommen müssen. lil/difu

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XXX, 691 S.

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Jus publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht; 19