BBauG 1979 § 1 VII, 155 b II S. 2. VGH Mannheim, Urt. v. 25.9.1980 - VIII 1952/79.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Es gibt keinen Rechtssatz, der den Planer zwingt, bei der Überplanung eines Gebiets die Planung so zu gestalten, dass rechtswidrige Zustände auf einem anschließenden Bebauungsplangebiet oder einem unbeplanten Gebiet beseitigt werden, vorausgesetzt, dass das Plangebiet im Einklang mit dem Gesetz abgegrenzt ist. Allerdings ist unter Einschluss des benachbarten Baubestandes zu prüfen, ob die öffentlichen und privaten Belange gerecht abgewogen sind. Unter dem Gesichtspunkt der Art der baulichen Nutzung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Schule, eine Schulturnhalle, einen Kindergarten und ein kirchliches Gemeindezentrum neben einem reinen Wohngebiet grundsätzlich nicht zu beanstanden. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Baunutzung, Gemeinbedarfsfläche, Schule, Kindergarten, Wohngebiet, Abwägungsvorgang, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Bundesbaugesetz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 4(1981)Nr.5, S.248-250

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Baunutzung, Gemeinbedarfsfläche, Schule, Kindergarten, Wohngebiet, Abwägungsvorgang, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Bundesbaugesetz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries