Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge. Der Umsetzungsstand im Überblick der Bundesländer.

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Gütersloh

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Zunächst wird der Stand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende in den einzelnen Bundesländern nachgezeichnet. Zusätzlich werden für die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Inhalte der abgeschlossenen Rahmenverträge hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie zu erwartender Kosten dargestellt. Darüber hinaus wird der Verhandlungsstand zwischen Landesministerien, gesetzlichen Krankenkassen und Kommunen in den Bundesländern wiedergegeben, die zu einem späteren Zeitpunkt die Gesundheitskarte einführen werden.

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35 S.

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