Beiträge zur Rechtsverhältnistheorie. Verwaltungsrechtsverhältnis und Fortschreibung der Verwaltungsrechtsdogmatik.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 93/1387
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Durch ein Rechtsverhältnis wird die Beziehung zwischen zwei Personen rechtsnormativ gestaltet. Das bisher eindeutig dominierende Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger ist der Verwaltungsakt, also ein Über- und Unterordnungsverhältnis. Nach Meinung der Autorin hat der Übergang vom liberalen zum sozialen Rechtsstaat das Über- und Unterordnungsverhältnis durch ein Gleichordnungsverhältnis abgelöst. Unter dieser Voraussetzung ist die privilegierte Stellung des Verwaltungsaktes unter den Handlungsformen der Verwaltung nicht mehr zu rechtfertigen. Konsequenterweise muß dann auch die Subsidiaritätsklausel der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wegfallen. Außerdem soll sich zur Erweiterung des Rechtsschutzes schon aus dem Interesse der Parteien an dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses das Feststellungsinteresse nach § 43 Abs. 1 VwGO ergeben. Die praktische Bedeutung der theoretischen Erörterungen wird u.a. am Beispiel des Subventionsverhältnisses demonstriert. lil/difu
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VIII, 302 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1187