Zur Rechtsnachfolge bei der Beseitigungsverfügung gegen einen Miteigentümer.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Der vollstreckungsrechtliche Lösungsansatz ermöglicht eine einheitliche Lösung der möglichen Fallgestaltungen der bei Erlass einer Beseitigungverfügung gegenüber Miteigentümern eintreten können. Sie ist auch sachlich aus den Praktikabilitätserwägungen geboten, will man nicht schier unabsehbare Verzögerungen in der Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Beseitigungsverfügungen hinnehmen. Sie belastet darüber hinaus aus den oder die Rechtsnachfolger nicht unbillig. Diese haben ein mit der Beseitigungsverfügung belastetes Grundstück erworben. Auf einen etwaigen guten Glauben, eine Kenntnis oder Unkenntnis von der Beseitigungsverfügung kommt es ohnedies nicht an. Der Rechtsnachfolger ist deshalb schon lange nicht rechtlos gestellt. Denn eine bereits erfolgte Zwangsmittelandrohung geht nicht auf ihn über. (rh)

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Schlagwörter

Grundstück, Musterbauordnung, Abbruchgebot, Miteigentum, Beseitigungsanordnung, Rechtsnachfolge, Vollstreckung, Recht, Landesbauordnung

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In: Baurecht, 16(1985), Nr.5, S.497-502, Lit.

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Grundstück, Musterbauordnung, Abbruchgebot, Miteigentum, Beseitigungsanordnung, Rechtsnachfolge, Vollstreckung, Recht, Landesbauordnung

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