Das Initiativrecht in der Zürcher Gemeinde.
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SEBI: 74/2346
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Abstract
Auf der Basis einer Fragebogenaktion in den Gemeinden des Kantons Zürich, verbunden mit einer Analyse der Entscheidungen von übergeordneten Verwaltungsbehörden, wird die Praxis der direkten Form der Demokratie im Initiativverfahren (Volksbegehren) untersucht, die durch das Gesetz über das Gemeindewesen von 1926, revidiert 1969, festgelegt ist. Schwerpunkt ist die kritische Darstellung von Wesen und Gegenstandsbereich des Initiativverfahrens, seiner rechtlichen Grundlagen und Einschränkungen in den verschiedenen Gemeindeformen mit ordentlicher und außerordentlicher, d.h. repräsentativer Organisation und die Modalitäten der verschiedenen Verfahrensweisen, ergänzt und kommentiert mit praktischen Beispielen. Als direkt-demokratisches Mittel zur kommunalen Willensbildung haben die beiden Rechtsinstitute des Initiativbegehrens - wie des Initiativrechts - Korrektivfunktion, vor allem in den städtischen Gemeinden.
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Gemeinde, Kommunalrecht, Initiativrecht
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Zürich: Juris (1973) 190 S., Lit.; Zus.
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Gemeinde, Kommunalrecht, Initiativrecht