Der Ersatz von Vermögensschäden bei der Unterbrechung von Versorgungsleitungen. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen, englischen und anglo-amerikanischen Recht.

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SEBI: 82/2036

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Abstract

Der unerwartete Ausfall einer Versorgungsleitung ist ein Ereignis, das bei den Betroffenen in aller Regel Unannehmlichkeiten hervorruft. Dies gilt nicht nur für die Energiezufuhr, also Gas- und Stromversorgungsanlagen, sondern auch bei Wasser- und Fernheizleitungen sowie bei Telefonkabeln. Diese Fallgruppe von Unfallereignissen berührt klassische Probleme der Begründung und Begrenzung der deliktischen Haftung. Die deutschen Gerichte mußten sich seit Mitte der 50er Jahre wiederholt mit der Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber den betroffenen Anschlußnehmern (hier waren Gewerbebetriebe meist besonders stark betroffen) befassen. Auch wenn der BGH Schadenersatz in den "Stromkabelfällen" zunächst nicht zuerkannte (BGHZ 29, 65), hatten die Klagen später unter bestimmten Voraussetzungen Erfolg (vgl. BGHZ 41, 123). Ungeachtet der unterschiedlichen dogmatischen Begründung kommt die rechtsvergleichend herangezogene Rechtsprechung in den USA und im Bereich des englischen "common law" zu übereinstimmenden Ergebnissen. chb/difu

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Versorgungsleitung, Haftung, Kabelfall, Rechtsprechung, Vermögensschaden, Eigentumsschutz, Rechtsvergleichung, Energieversorgung, Gewerbe

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Heidelberg: Winter (1981), 226 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Freiburg 1978)

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Versorgungsleitung, Haftung, Kabelfall, Rechtsprechung, Vermögensschaden, Eigentumsschutz, Rechtsvergleichung, Energieversorgung, Gewerbe

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Heidelberger rechtsvergleichende und wirtschaftsrechtliche Studien; 11