Landschaftsentwicklung in der Gesetzgebung des Bundes und der Länder.

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SEBI: Zs 2772-4
BBR: Z 250
IRB: Z 911

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Zusammenfassung

Die Bundesregierung, bisher nur zur Rahmengesetzgebung berechtigt, strebt für die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Landschaftsentwicklung die Vollkompetenz an. Die Länder haben inzwischen eigene Gesetze verabschiedet, bzw. Entwürfe vorgelegt. Es gibt derzeit fünf verschiedene Bundesgesetzentwürfe und sechs Ländergesetze bzw. Entwürfe. Verf. charakterisiert die einzelnen Gesetze und Entwürfe.

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Landschaftsplanung, Landschaftsentwicklung, Gesetzgebung, Kompetenz, Raumentwicklungsplanung, Verwaltungsrecht, Recht, Politik

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Das Gartenamt, Hannover (1975) S. 14-20, Abb.

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Landschaftsplanung, Landschaftsentwicklung, Gesetzgebung, Kompetenz, Raumentwicklungsplanung, Verwaltungsrecht, Recht, Politik

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