Überlingen-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. BVerfG, Beschluß vom 6.Dez.1983 - 2 BvR 1275/79.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 878

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer gemäß Art. 105 IIa GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Die §§ 1 und 2 der Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21.1.1976 sind mit Art.3 I GG unvereinbar und nichtig, weil sie ohne hinreichenden sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken der Stadt wohnen, besteuern. -z-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 14(1984)Nr.2, S.41-44, 53-54, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen