Überlingen-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. BVerfG, Beschluß vom 6.Dez.1983 - 2 BvR 1275/79.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 878
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer gemäß Art. 105 IIa GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Die §§ 1 und 2 der Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21.1.1976 sind mit Art.3 I GG unvereinbar und nichtig, weil sie ohne hinreichenden sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken der Stadt wohnen, besteuern. -z-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 14(1984)Nr.2, S.41-44, 53-54, Lit.