Die Staatsrechtslehrer an der Universität Heidelberg im 19. Jahrhundert - Lebensbilder und Forschungsbeiträge.
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SEBI: 89/1436
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Mitglieder der Heidelberger Juristenfakultät haben im 19. Jahrhundert einen beherrschenden, vereinzelt noch heute fortwirkenden Einfluß auf die deutsche Staatsrechtslehre ausgeübt. Der Bogen der Darstellung spannt sich von den letzten Repräsentanten der Reichsstaatsrechtslehre über herausragende Vertreter des liberalen Konstitutionalismus bis hin zu Georg Jellinek. Johann Ludwig Klüber war als Schüler Mosers und Pütters noch der alten Reichsstaatslehre zutiefst verpflichtet. Im Jahre 1817 vollendete er sein Hauptwerk "Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten". Der Schweizer Johann Caspar Bluntschli wurde vor allem auf dem Gebiete des Völkerrechts nicht nur auf europäischer Ebene bekannt. Paul Laband hatte seine wissenschaftliche Laufbahn in Heidelberg begonnen. Neben Georg Meyer ist vor allem Georg Jellinik mit seinem "System der subjektiven öffentlichen Rechte" zu nennen. Insgesamt wird Leben und Werk von 19 Staatsrechtslehrern dargestellt. chb/difu
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Staat, Staatsrecht, Hochschullehrer, Hochschulforschung, Biographie, Verfassungsrecht, Hochschule, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Theorie, Rechtsgeschichte, Recht, Allgemein
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Frankfurt/Main: Lang (1986), 332 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1985)
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Staat, Staatsrecht, Hochschullehrer, Hochschulforschung, Biographie, Verfassungsrecht, Hochschule, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Theorie, Rechtsgeschichte, Recht, Allgemein
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 517