Verbände fordern höhere Pauschalen. Zur Instandhaltung und Verwaltung. Vorrang der wirtschaftlichen Forderungen vor politischen Maßnahmen.
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1982
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Zusammenfassung
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände fordern die Anhebung der Instandhaltungskostenpauschale (Preisbasis 1983, je qm und Jahr) auf mindestens 20 DM für Wohnungen, die bis zum 31.12.1960 bezugsfertig geworden sind, bzw. auf 12 DM für Wohnungen, die nach dem 31.12.1960 bezugsfertig geworden sind und die Anhebung der Verwaltungskostenpauschale (Preisbasis 1983) auf 300 DM je Wohnungseinheit im Jahr. Werden die Pauschalen nicht angehoben, so sind negative Auswirkungen auf die Qualität des Wohnungsbestandes und auf die Investitionsbereitschaft im Sozialen Wohnungsbau zu befürchten. Eine Ablehnung der Erhöhung der Instandhaltungskostenpauschale bringt den Mietern Nachteile, in deren Interesse die ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnungen liegt. -y-
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1982)Nr.6, S.1