Städtische Naturerfahrungsräume als Kategorie des Bundesnaturschutzrechts in Recht und Praxis.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Die zunehmende Verstädterung macht eine soziale und kindgerechte Gestaltung unserer Städte immer wichtiger. Das Konzept der städtischen Naturerfahrungsräume, welches 2010 durch §1 Abs. 6 BNatSchG Eingang in die Zielstellung des Bundesnaturschutzgesetzes fand, stellt einen Ansatz dar, Kindern und Jugendlichen in der Stadt wohnortnahe Erfahrungen mit der Natur zu ermöglichen. Ein aktuell unter den speziellen Standortvoraussetzungen der Metropole Berlin durchgeführtes, wissenschaftlich begleitetes Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben befasst sich mit den besonderen Anforderungen, die Planung, Einrichtung und Betrieb städtischer Naturerfahrungsräume mit sich bringen. Dieser Beitrag behandelt rechtliche Fragestellungen, die mit der Etablierung und Umsetzung des Konzeptes einhergehen.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 6

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S. 367-374

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