Die Zensur in Hamburg 1819 bis 1848. Ein Beitrag zur Frage staatlicher Lenkung der Öffentlichkeit während des Deutschen Vormärz.

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SEBI: 77/4219

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Zusammenfassung

Ein Gegensatz zwischen dem Senat als der herrschenden Schicht und den Interessen der übrigen Hamburger ist, was die Zensur in Hamburg während der Zeit von 1819 und 1848 betrift, unverkennbar. Von der Rolle her gesehen, die die Zensur in diesen Jahrzehnten spielte, lagen die Verhältnisse in Hamburg damit nicht sehr viel anders als in den übrigen deutschen Staaten. Der gute Ruf, den Hamburg in der Geschichtsschreibung im Hinblick auf eine angeblich ,,liberale'' Zensur hat und hatte, rührt wohl daher, daß man sie dort vorsichtiger und mit mehr Geschick handhabte als anderswo. Daß in Wirklichkeit auch in Hamburg die ,,Öffentlichkeit'' in möglichst festen Grenzen gehalten und jede Diskussion so weit wie möglich gegängelt wurde, fiel vielen bisher nicht auf. Aufgehoben wurde die Zensur, wie sie seit 1819 nach den Karlsbader Beschlüssen bestand, schließlich auch nicht infolge der Einsicht des Senats, sondern aufgrund der Unruhen, die zuerst das Bundespressegesetz hinweggefegt hatten und die schließlich auch die Hamburger Zensur 1848 beseitigten.

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Schlagwörter

Zensur, Pressezensur, Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte, Medien, Verwaltung/Öffentlichkeit, Geschichte

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Hamburg: Buske (1975), 463 S., Abb.; Tab.; Lit.(phil.Diss; Hamburg 1975)

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Zensur, Pressezensur, Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte, Medien, Verwaltung/Öffentlichkeit, Geschichte

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Hamburger historische Studien; 5